Wenn Sie eine Urkunde oder ein amtliches Dokument von Deutsch in eine andere Sprache übersetzen lassen müssen, reicht oft eine einfache Übertragung der Wörter nicht aus. Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, die von Behörden und Gerichten im In- und Ausland anerkannt wird. Notare akzeptieren ebenfalls ausschließlich diese Form. Genau hier setzen wir an: Unser Übersetzungsbüro verbindet staatlich anerkannte Fachübersetzer mit einer schnellen, digitalen Abwicklung, damit Sie Ihre Dokumente sicher und unkompliziert online beauftragen können. Wir bieten Übersetzungen von Deutsch in 26 verschiedene Sprachen an. Dabei arbeiten wir ausschließlich mit vereidigten Übersetzern, die für die jeweilige Sprache und Fachrichtung ermächtigt sind. Sie laden Ihre Datei verschlüsselt hoch, sehen sofort Ihren Festpreis und wir kümmern uns um den Rest. Kein langes Warten auf ein Angebot. Kein Vorab-Gespräch nötig.
Wann braucht man eine Übersetzung von Deutsch in eine Fremdsprache?
Die Übersetzung von Deutsch in eine Fremdsprache ist immer dann gefragt, wenn deutsche Dokumente im Ausland eingereicht werden sollen, und umfasst Urkunden, amtliche Bescheide, gerichtliche Schriftstücke und fachspezifische Texte, erstellt von vereidigten Übersetzern mit Stempel und Beglaubigung für die offizielle Anerkennung. Wenn Sie im Ausland arbeiten oder studieren, verlangt die ausländische Stelle oft eine Übersetzung Ihrer deutschen Papiere. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Ausland heiraten möchten. Eine Geburtsurkunde muss genauso übersetzt werden wie ein Führungszeugnis oder ein Arbeitszeugnis. Der ausländischen Behörde reicht der deutsche Text allein nicht. Sie will genau wissen, was dort steht. Und sie will sich darauf verlassen können, dass die Übersetzung stimmt. Genau dafür gibt es die Beglaubigung. Sie bestätigt, dass ein ermächtigter Übersetzer das Dokument vollständig und korrekt übertragen hat.
Wie läuft die Übersetzung in die Fremdsprache ab?
Der Ablauf einer Übersetzung von Deutsch in eine Fremdsprache umfasst den verschlüsselten Upload, die sofortige Festpreisanzeige, die Bearbeitung durch Muttersprachler, den Prime-Check zur Entwurfsprüfung und die digitale oder postalische Zustellung mit Stempel. Sie laden Ihr Dokument über unsere SSL-verschlüsselte Seite hoch. Das System erkennt die Sprache und zeigt Ihnen sofort den Festpreis an. Sie beauftragen direkt online. Dann übernimmt ein vereidigter Übersetzer, der in der Zielsprache tätig ist. Wenn Sie es besonders eilig haben, wählen Sie unsere Eilübersetzung. Dann liegt die Lieferzeit bei maximal zwei Werktagen für bis zu fünf Seiten. Vor dem Abschluss erhalten Sie den fertigen Entwurf zur Prüfung. Das ist unser Prime-Check. Sie geben ihn frei oder fordern Korrekturen an. Erst dann geht die finale Version mit Beglaubigung an Sie heraus.
Welche Sprachen und Dokumente decken wir ab?
Unser Netzwerk deckt 26 Sprachen ab und bearbeitet Urkunden, amtliche Schreiben und Fachtexte. Auch Gerichtsdokumente gehören dazu. Dabei ist jeder Übersetzer für seine Sprache und Fachrichtung staatlich anerkannt und vereidigt. Deutsch bildet immer den Ausgangspunkt. Wir übersetzen ins Englische, Französische, Spanische, Türkische oder Arabische. Ob Ehe- oder Schulregisterauszug: Die Art der Urkunde spielt keine Rolle, und auch ein Handelsregisterauszug lässt sich problemlos beglaubigt übertragen. Jede Sprache hat ihre eigenen Feinheiten, die ein Muttersprachler kennt. Er weiß, wie eine Behörde im Zielland formuliert, denn die Wörter müssen nicht nur stimmen, sondern auch im richtigen Register stehen. Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Umfang ab: Bei kurzen Texten geht es schnell, bei langen Dokumenten dauert es etwas länger. Der Festpreis bleibt aber immer gleich.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in eine Fremdsprache?
Die Kosten richten sich nach Sprache, Art der Urkunde und Umfang. Den Festpreis sehen Sie sofort nach dem Upload, ohne auf ein Angebot warten zu müssen. Das schafft Transparenz, denn es gibt keine versteckten Kosten: Der Preis, den Sie sehen, ist der Preis, den Sie zahlen. Die Berechnung erfolgt nach festen Sätzen, daher kostet eine kurze Urkunde weniger als ein mehrseitiger Vertrag. Seltene Sprachen können einen höheren Satz haben als häufig gefragte. Die Eilübersetzung schlägt mit einem Aufschlag zu Buche, verkürzt die Lieferzeit aber auf zwei Werktage. Wenn Sie den Postversand der physischen Original-Beglaubigung wünschen, fällt dafür eine kleine Gebühr an. Die digitale Zustellung ist im Preis enthalten.
Wann ist eine Eilübersetzung die bessere Wahl?
Wenn eine Frist naht und die Behörde oder das Gericht auf die Übersetzung wartet, ist Zeit der entscheidende Faktor, und unsere Eilübersetzung hilft, weil Sie Dokumente mit bis zu fünf Seiten innerhalb von zwei Werktagen benötigen. Die Bearbeitung wird sofort nach dem Upload priorisiert, sodass der Übersetzer Ihr Dokument direkt in Arbeit nimmt. Sie zahlen einen Aufschlag, bekommen dafür aber Gewissheit. Wenn es weniger eilig ist, lohnt sich der Standard-Ablauf: Er kostet weniger und bietet denselben Prime-Check. Die Qualität unterscheidet sich nicht. Eine Eilübersetzung ist kein Schnellschuss, sondern die gleiche Arbeit in kürzerer Zeit. Wer keine Frist hat, wartet besser. Wer drängt, bucht Express.
Gelten deutsche Beglaubigungen auch im Ausland?
Grundsätzlich wird die Beglaubigung eines vereidigten Übersetzers anerkannt, sofern das Zielland der deutschen Anerkennungspraxis folgt. In Einzelfällen ist jedoch zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation durch die Behörde erforderlich. Die Richtigkeit belegt der Stempel des Übersetzers. Für zahlreiche Stellen ist das völlig ausreichend. Einige ausländische Ämter verlangen indes mehr: Sie möchten die Unterschrift des Übersetzers bestätigt haben. Diese Bestätigung trägt den Namen Apostille. Gehört das betreffende Land nicht dem Haager Übereinkommen an, kommt stattdessen die Legalisation zum Tragen – ein weiterer Behördengang. Hierzu beraten wir Sie gern und verraten Ihnen, ob Ihr Zielland eine Apostille verlangt. Um Stempel und Beglaubigung der Übersetzung selbst kümmern wir uns. Die Apostille beantragen Sie hingegen separat.
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Sie haben ein Dokument und wissen nicht, wie der nächste Schritt aussieht? Laden Sie es hoch und prüfen Sie den Festpreis. Bei Fragen zur Sprache, Dauer oder Beglaubigung antworten wir an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.


